verweisen

verweisen
1verweisen:
Mhd. verwīz̧en, ahd. farwīz̧an »strafend oder tadelnd vorwerfen«, got. fraweitan »Recht verschaffen, rächen«, niederl. ‹ver›wijten »vorwerfen« sind Präfixbildungen zu dem im Nhd. untergegangenen einfachen Verb mhd. wīz̧en, ahd. wīz̧an »strafen, peinigen«. Dieses Verb gehört im Sinne von »wahrnehmen« zu der unter wissen dargestellten idg. Wurzel *u̯eid- »erblicken, sehen«. Die heutige Bedeutung »tadeln, vorwerfen« hat sich aus dem Wortgebrauch im Sinne von »eine Schuld wahrnehmen, ein Vergehen bemerken« entwickelt (vgl. die gleiche Bedeutungsentwicklung bei lat. animadvertere »wahrnehmen, bemerken; rügen, ahnden, strafen«). Eine Rückbildung aus dem Verb ist 1Verweis »Rüge, Tadel« (spätmhd. verwīz̧). – Verwandt mit »1verweisen« ist 2verweisen »hinweisen; an eine andere Stelle weisen; verbannen« (mhd. verwīsen; vgl. weisen). Die beiden heute gleich lautenden Verben sind seit dem 15. Jh. formal zusammengefallen. Eine Rückbildung aus »2verweisen« ist 2Verweis »Hinweis auf eine andere Textstelle«.
weisen:
Das altgerm. Verb mhd., ahd. wīsen, niederl. wijzen, aengl. wīsan, schwed. visa ist eine Ableitung von dem unter weise behandelten Adjektiv. Das Verb, das bis ins 16. Jh. schwach flektierte, bedeutet eigentlich »wissend machen«. Siehe auch den Artikel Weisel. – Präfixbildungen und Zusammensetzungen: anweisen »zuteilen, zuweisen; beauftragen; anleiten; die Auszahlung von etwas veranlassen« (16. Jh.), dazu Anweisung; ausweisen »des Landes verweisen; seine Identität nachweisen; rechnerisch nachweisen, belegen« (mhd. ūz̧wīsen), dazu Ausweis (17. Jh.); beweisen »als wahr, richtig nachweisen; zeigen« (mhd. bewīsen), dazu Beweis (15. Jh.); überweisen »zu jemandem, an jemanden schicken; einen Geldbetrag auf jemandes Konto einzahlen« (in frühnhd. Zeit aus mnd. overwīsen »‹Geld› überweisen« übernommen), dazu Überweisung (16. Jh.); unterweisen »lehren, unterrichten« (mhd. underwīsen), dazu Unterweisung (mhd. underwīsunge); verweisen »hinweisen« (2 verweisen).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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Synonyme:

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  • verweisen — V. (Aufbaustufe) jmds. Aufmerksamkeit auf etw. lenken, auf etw. hinweisen Synonyme: anzeigen, aufzeigen, hindeuten Beispiele: Er konnte auf eine Reihe von Leistungen verweisen. Sie verweist sie auf die Möglichkeit, die Fahrkarte im Reisebüro zu… …   Extremes Deutsch

  • verweisen — ↑relegieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • verweisen — Vst. tadeln std. (8. Jh.), mhd. verwīzen, ahd. firwīzan Stammwort. Entsprechend gt. fraweitan Recht verschaffen, rächen . Präfigiert aus g. * weit a Vst. festsetzen, strafen in aschw. vīta zeihen, beweisen , ae. wītan vorwerfen , afr. wīta hüten …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • verweisen — hinweisen (auf); aufmerksam machen (auf); informieren (über); sensibilisieren (für); des Landes verweisen; ausweisen; disqualifizieren; die rote Karte zeigen; vom Platz stellen …   Universal-Lexikon

  • verweisen — ver·wei·sen; verwies, hat verwiesen; [Vt/i] 1 (jemanden) auf etwas (Akk) verweisen jemanden auf etwas aufmerksam machen ≈ hinweisen: den Leser auf eine Abbildung, auf ein anderes Buch verweisen; [Vt] 2 jemanden an jemanden / etwas verweisen… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Verweisen (1) — 1. Verweisen, verb. irregul. act. S. Weisen. 1. An einen andern Ort weisen. Man verwies ihn an den Richter, bedeutete ihn, sich an den Richter zu wenden. Eine Sache an einen Höhern verweisen. Der Verfasser eines Buches verweiset den Leser oft auf …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Verweisen (2) — 2. Verweisen, verb. irreg. act. welches mit dem vorigen auf einerley Art abgewandelt wird. 1. Ein Vergehen mit Worten vorhalten, mit Worten bestrafen, mit der dritten Endung der Person und der vierten des Vergehens. Einem etwas verweisen. Ich… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • verweisen — 1. a) vorhalten, Vorhaltungen/Vorwürfe machen, vorwerfen; (ugs.): unter die Nase reiben; (salopp): aufs Butterbrot schmieren/streichen. b) einen Tadel/Verweis erteilen, ermahnen, maßregeln, rügen, schimpfen, tadeln, verwarnen, zurechtweisen, zur… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Verweisen — Dieser Artikel wurde aufgrund von inhaltlichen Mängeln in der Qualitätssicherung des Portals Hund zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität der Hundeartikel auf ein akzeptables Niveau zu bringen. Bitte hilf mit, diesen Artikel …   Deutsch Wikipedia

  • verweisen — ver|wei|sen (auch veraltend für verbieten; tadeln); sie hat dem Jungen seine Frechheit verwiesen …   Die deutsche Rechtschreibung

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